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Bodenüberwachung: Einigung zwischen Rat und Parlament der EU

Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten haben sich auf eine neue Richtlinie zur Bodenüberwachung geeinigt. Ihr vorrangiges Ziel besteht darin, einen pragmatischen und flexiblen Rahmen für die Überwachung der Bodengesundheit in der gesamten EU einzuführen. Die Europäische Kommission hatte ihren Vorschlag für die neue Richtlinie im Juli 2023 vorgelegt.

Die Einigung sieht folgende zentralen Maßnahmen vor, die von den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind: Schaffung eines umfassenden und harmonisierten, aber flexiblen Rahmens für die Überwachung der Bodengesundheit mit Kriterien für gesunde Böden; Unterstützung von Bodenbewirtschaftern bei der Verbesserung der Bodengesundheit und -resilienz; die Auswirkungen des Flächenverbrauchs auf die Fähigkeit des Bodens, andere Ökosystemleistungen zu erbringen, abzumildern – ohne die Genehmigung solcher Tätigkeiten zu verhindern; Ermittlung und Management potenziell kontaminierter Standorte unter Einhaltung des Verursacherprinzips.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Richtlinie nun förmlich annehmen. Sie tritt dann 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Danach müssen die Mitgliedstaaten innerhalb von drei Jahren den nationalen Rahmen für die Anwendung der Richtlinie schaffen.

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