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Betriebsgenehmigung für LNG-Terminal Mukran übergeben

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus hat den Genehmigungsbescheid für den Betrieb der Regasifizierungsanlage am Standort Mukran an die Betreiber der Anlage übergeben. Der Antrag des Unternehmens sei zügig entsprechend dem Bundesimmissions­schutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und LNG-Gesetz bearbeitet und beschieden worden, sagte Backhaus anlässlich der Übergabe in Schwerin. Der Bescheid enthält 190 Nebenbestimmungen und Auflagen. Dazu gehören unter anderem das Lärm- und Wassermonitoring sowie Anforderungen an die Sicherheit vor dem Eingriff Unbefugter oder durch Cyber- und Drohnenangriffe. Die vorliegenden Zulassungen sind zum 31. Dezember 2043 befristet. Zu den Auflagen der Zulassungsentscheidungen gehört, dass kein Einsatz von Betriebs- und Hilfsstoffe im Zuge der Gewässerbenutzungen zugelassen ist (zum Beispiel kein Biozid). Für Abwassereinleitungen sind Überwachungswerte festgelegt.

Webcode

20240410_002

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