Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus hat den Genehmigungsbescheid für den Betrieb der Regasifizierungsanlage am Standort Mukran an die Betreiber der Anlage übergeben. Der Antrag des Unternehmens sei zügig entsprechend dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und LNG-Gesetz bearbeitet und beschieden worden, sagte Backhaus anlässlich der Übergabe in Schwerin. Der Bescheid enthält 190 Nebenbestimmungen und Auflagen. Dazu gehören unter anderem das Lärm- und Wassermonitoring sowie Anforderungen an die Sicherheit vor dem Eingriff Unbefugter oder durch Cyber- und Drohnenangriffe. Die vorliegenden Zulassungen sind zum 31. Dezember 2043 befristet. Zu den Auflagen der Zulassungsentscheidungen gehört, dass kein Einsatz von Betriebs- und Hilfsstoffe im Zuge der Gewässerbenutzungen zugelassen ist (zum Beispiel kein Biozid). Für Abwassereinleitungen sind Überwachungswerte festgelegt.
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20240410_002