Beschluss des Bundeskabinetts: Düngerecht wird überarbeitet
Die Bundesregierung hat eine neues Düngerecht beschlossen. So sollen Grundwasser, Flüsse und Meere vor schädlichen Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft besser geschützt werden. Die Nitratbelastung soll dabei wirksam verringert werden. Gleichzeitig bleibt Düngen weiterhin möglich, so das Kabinett in einer Mitteilung.
Langfristig will die Bundesregierung im Einklang mit dem maßgeblichen EU-Recht ein System der Düngung schaffen, das besonders gewässerschonende Betriebe entlastet. Wer dagegen das Grundwasser belastet, wird stärker in die Pflicht genommen. Dafür will die Bundesregierung ein bundesweites Monitoring einführen. Die Grundlage sind die Bewirtschaftungs- und Düngedaten der Betriebe. Damit soll flächendeckend überprüft werden, wie sich die Düngung auf die Gewässer auswirkt. Für das Monitoring soll so weit wie möglich auf Daten zurückgegriffen werden, die bereits von der Verwaltung erhoben werden oder bereits von den Betrieben zu dokumentieren sind. Ziel ist es, zusätzlichen Aufwand möglichst zu vermeiden.
Da mehrere Behörden involviert sein werden, sieht der Gesetzentwurf vor, unnötige Bürokratie zu verhindern: Entgegen der Regel sollen die eingebundenen Behörden die betreffenden Daten austauschen dürfen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, hat die Bundesregierung bereits im Juli 2025 die Stoffstrombilanzierung aufgehoben. Entsprechend werden die bisherigen Regelungen dazu auch im neuen Düngegesetz gestrichen. Das soll Recht und Verwaltung erheblich vereinfachen.
Mit ihrem Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung ihren Zusagen gegenüber der EU-Kommission nach. Für die Umsetzung der EU-Nitratrichtline hat sie verbindlich zugesagt, ein erweitertes Monitoring einzurichten. Mit dem Gesetz werden außerdem die nationalen Rechtsgrundlagen zur Durchführung der EU-Düngeprodukteverordnung geschaffen. Dazu gehört das Einrichten und Überwachen von Konformitätsbewertungsstellen, die EU-Düngeprodukte zertifizieren.
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