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Beschluss der Umweltministerkonferenz zur Phosphorrückgewinnung

Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat auf ihrer Sitzung am 5. Mai 2026 einen Beschluss zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm gefasst und dabei insbesondere Forderungen bezüglich einer rechtssicheren Übergangslösung und dem Inverkehrbringen von Phosphor-Rezyklaten gestellt.

Die UMK bekräftigt in ihrem Beschluss zunächst die ab 2029 geltende Pflicht zur Phosphorrückgewinnung und betont die Bedeutung für die Rohstoffsicherheit und Resilienz Deutschlands und Europas. Zudem stellt die UMK fest, dass derzeit zwar bundesweit bereits viele Monoverbrennungsanlagen im Bau oder der Planung seien und auch erste großtechnische Phosphorrückgewinnungsanlagen liefen. Jedoch seien ausreichende Kapazitäten für die Phosphorrückgewinnung ab 2029 nicht sichergestellt.

Aus diesem Grund betont die UMK die Bedeutung von klaren Perspektiven für eine wirtschaftliche Verwertung des Phosphors. Hierfür misst die UMK dem Einsatz der Rezyklate als Dünger in der Landwirtschaft eine besondere Bedeutung zu. Das Düngemittelrecht gewährleistet aber nach ihrer Einschätzung bislang nicht, dass alle grundsätzlich geeigneten Phosphorrezyklate rechtssicher eingesetzt werden können. Die UMK fordert daher Anpassungen der Düngemittelverordnung, um entsprechende Lücken zu schließen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium solle die notwendigen Änderungen spätestens Ende 2026 vorlegen.

Darüber hinaus weist die UMK darauf hin, dass die bislang einzige zulässige Alternative zur Rückgewinnung, nämlich die rückholbare Langzeitlagerung von Klärschlammaschen, aus ökologischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen nur in Einzelfällen praktikabel ist. Zur Absicherung bestehender Anlagen und laufender Investitionen hält die UMK daher eine befristete, rechtssichere und praxistaugliche Übergangslösung für Klärschlammaschen ohne verfügbare Rückgewinnungsoption für erforderlich. Das Bundesumweltministerium wird gebeten, die dafür notwendigen rechtlichen Anpassungen einzuleiten.

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