Beschluss der Umweltministerkonferenz zur Phosphorrückgewinnung
Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat auf ihrer Sitzung am 5. Mai 2026 einen Beschluss zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm gefasst und dabei insbesondere Forderungen bezüglich einer rechtssicheren Übergangslösung und dem Inverkehrbringen von Phosphor-Rezyklaten gestellt.
Die UMK bekräftigt in ihrem Beschluss zunächst die ab 2029 geltende Pflicht zur Phosphorrückgewinnung und betont die Bedeutung für die Rohstoffsicherheit und Resilienz Deutschlands und Europas. Zudem stellt die UMK fest, dass derzeit zwar bundesweit bereits viele Monoverbrennungsanlagen im Bau oder der Planung seien und auch erste großtechnische Phosphorrückgewinnungsanlagen liefen. Jedoch seien ausreichende Kapazitäten für die Phosphorrückgewinnung ab 2029 nicht sichergestellt.
Aus diesem Grund betont die UMK die Bedeutung von klaren Perspektiven für eine wirtschaftliche Verwertung des Phosphors. Hierfür misst die UMK dem Einsatz der Rezyklate als Dünger in der Landwirtschaft eine besondere Bedeutung zu. Das Düngemittelrecht gewährleistet aber nach ihrer Einschätzung bislang nicht, dass alle grundsätzlich geeigneten Phosphorrezyklate rechtssicher eingesetzt werden können. Die UMK fordert daher Anpassungen der Düngemittelverordnung, um entsprechende Lücken zu schließen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium solle die notwendigen Änderungen spätestens Ende 2026 vorlegen.
Darüber hinaus weist die UMK darauf hin, dass die bislang einzige zulässige Alternative zur Rückgewinnung, nämlich die rückholbare Langzeitlagerung von Klärschlammaschen, aus ökologischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen nur in Einzelfällen praktikabel ist. Zur Absicherung bestehender Anlagen und laufender Investitionen hält die UMK daher eine befristete, rechtssichere und praxistaugliche Übergangslösung für Klärschlammaschen ohne verfügbare Rückgewinnungsoption für erforderlich. Das Bundesumweltministerium wird gebeten, die dafür notwendigen rechtlichen Anpassungen einzuleiten.
Die DWA begrüßt den UMK-Beschluss ausdrücklich. „2029 werden keine ausreichenden Kapazitäten zur Phosphorrückgewinnung zur Verfügung stehen. Der Beschluss der Umweltminister ist ein wichtiger Schritt, um die Umsetzung der Phosphorrückgewinnung realistisch, verlässlich und innovationssicher zu gestalten, wie es die DWA bereits vor einigen Wochen angeregt hat“, betont DWA-Präsident Prof. Uli Paetzel.
Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) schreibt ab 2029 die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm vor. Betreiber größerer Kläranlagen sind verpflichtet, den in Klärschlamm oder Klärschlammasche enthaltenen Phosphor technisch zurückzugewinnen oder entsprechende Recyclingwege zu nutzen. Bis 2029 werden höchstwahrscheinlich keine ausreichenden technischen Kapazitäten für die flächendeckende Rückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammaschen zur Verfügung stehen. Für die daraus resultierende Übergangsphase müssen klare und belastbare Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Entsorgungssicherheit gewährleisten und zugleich Investitionen in Monoverbrennungs- und Phosphorrückgewinnungskapazitäten schützen.
Besonders wichtig ist aus Sicht der DWA die Aufforderung an das Bundesumweltministerium, kurzfristig eine rechtssichere und praxistaugliche Übergangslösung für Klärschlammaschen zu schaffen, für die noch keine verfügbare Rückgewinnungsoption besteht. Um die erforderliche Technologiereife und die großtechnische Umsetzung von Anlagen zur Phosphorrückgewinnung insbesondere auch für schadstoffbelastete Aschen zu erreichen, ist es erforderlich, ausgehend von dem in der AbfKlärV vorgesehenen „Start“ der Phosphorrückgewinnung im Jahr 2029, eine Übergangsphase vorzusehen, die eine ambitionierte Rückgewinnung mit der technischen Machbarkeit harmonisiert. Die DWA wird hierzu entsprechende Vorschläge in die weitere Diskussion einbringen.
Der UMK-Beschluss bestätigt zentrale Forderungen der DWA. Dazu gehört neben einer praxistauglichen Übergangslösung die zügige Anpassung der Düngemittelverordnung. Hochwertige Phosphorrezyklate und geeignete Klärschlammaschenströme brauchen verlässliche und praktikable rechtliche Rahmenbedingungen, damit sie tatsächlich in den Stoffkreislauf zurückgeführt und als Düngemittel nutzbar gemacht werden können.
Die DWA appelliert an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, die von der Umweltministerkonferenz geforderte Übergangslösung zeitnah auf den Weg zu bringen. Zugleich muss die Anpassung der Düngemittelverordnung durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zügig vorangetrieben und umgesetzt werden. Nur mit rechtssicheren, praxistauglichen und investitionsfreundlichen Rahmenbedingungen kann die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm in Deutschland zügig und dauerhaft erfolgreich etabliert werden, so die DWA.
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