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Bedingungen für Reallabore sollen verbessert werden

Um eine häufigere und bessere Nutzung von Reallaboren in allen Bereichen zu ermöglichen, haben die Bundestagsfraktionen SPD und CDU/CSU einen entsprechenden Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 21/218) vorgelegt. Damit sollen Reallabore als wichtiges Instrument der Innovationsförderung und des regulatorischen Lernens gestärkt werden. Das Gesetz nimmt Begriffsdefinitionen vor und macht Vorgaben, „für eine einheitlichere und innovationsfreundlichere Genehmigungspraxis“ von Reallaboren. Häufig seien Innovationen nicht vereinbar mit geltenden rechtlichen Regelungen oder es bestehe eine hohe Rechtsunsicherheit, heißt es in dem Gesetzentwurf. Eine zügige Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen sei zudem schwierig und sorge dafür, dass Innovationsprozesse ins Stocken geraten. Dabei seien Reallabore eine wichtige Möglichkeit, um Innovationen für einen befristeten Zeitraum unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Beteiligung zu testen.

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