Die Regierungsfraktionen im Bayerischen Landtag haben im Dezember 2024 Eckpunkte für einen Wassercent (Wasserentnahmeentgelt) in Bayern vorgelegt. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber begrüßte die Eckpunkte: „Der Wassercent für alle kommt. … Die Einnahmen werden streng zweckgebunden in den Schutz unseres bayerischen Wassers investiert. … Ziel ist ein unbürokratischer Wassercent mit schlanker Struktur. Daran wird das Gesetzgebungsverfahren ausgerichtet.“
Das Eckpunktepapier sieht für Brunnen eine Entgeltpflicht ab einer Gesamtentnahmemenge von 5000 Kubikmetern pro Jahr vor. Dabei wird der Entgeltsatz einheitlich auf 0,10 Euro pro Kubikmeter festgelegt. Von der Entgeltpflicht freigestellt sind lediglich Entnahmen im Interesse des Allgemeinwohls wie etwa zur Gefahrenabwehr, zum Zwecke der Fischerei und Fischzucht, für Kur- und Heilbäder sowie für die Nutzung von erneuerbaren Energieträgern. Auch für die Entnahme von Oberflächenwasser und Uferfiltrat wird kein Entgelt erhoben, sofern das entnommene Wasser nicht als Trinkwasser genutzt wird.
Um die Erhebung des Wassercents weiter zu erleichtern und Verwaltungskosten zu minimieren, sieht das Eckpunktpapier auch die Schaffung von digitalen Lösungen vor. Zudem soll auf den verpflichtenden Einbau von Zählereinrichtungen verzichtet werden. Stattdessen soll eine jährliche Meldung über die Höhe der beitragspflichtigen Entnahme ausreichen. Zusätzliche Kontrollen darüber hinaus soll es nicht geben.
Wann der Wassercent eingeführt werden soll, wollen die Regierungsfraktionen nach erfolgtem Praxischeck entscheiden, so eine Pressemitteilung der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag.
Download des Eckpunktepapiers:
https://www.csu-landtag.de/image/daten/wassercent_eckpunktepapier_csufw.pdf
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20241213_001