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Bayern: RZWas-Förderung soll fortgesetzt werden

Die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) in Bayern sollen nahtlos fortgeführt werden. Damit sollen die Kommunen auch weiterhin bei den Pflichtaufgaben Wasserversorgung und Abwasserentsorgung „kraftvoll“, so das Landesumweltministerium, unterstützt werden. Die Förderung wasserwirtschaftlicher Projekte nach RZWas ist die bedeutendste Förderrichtlinie im Bereich des Umweltministeriums. Jährlich werden bis zu 180 Millionen Euro an Zuwendungen an die bayerischen Kommunen für den nichtstaatlichen Wasserbau und für Härtefälle bei der Sanierung kommunaler Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie für Pilot- und Sonderprogramme bewilligt.

Zum 1. April 2025 sollen die neuen Richtlinien „RZWas 2025“ in Kraft treten. Sie sollen bis zum 31. Dezember 2028 gelten. Im Kern sollen Fördersystematik und Förderverfahren beibehalten werden. Als wesentliche Neuerungen sollen beispielsweise ein neuer Fördergegenstand für die interkommunale Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Betriebsführung eingeführt werden, um die Zusammenarbeit der Kommunen auszubauen. Zusätzlich sollen die Härtefallschwellen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) verändert werden. Dadurch wird für die Zukunft eine Verkürzung der Wartezeiten bei der Auszahlung erreicht. Daneben soll die Förderpauschale für Verbundleitungen und Verbundkanäle auf einheitlich 200 Euro pro Meter angehoben werden bei einer gleichzeitigen Deckelung auf maximal 50 Prozent der Ausführungskosten. Die Anpassungen in der RZwas sollen helfen, die Auszahlungen weiter zu beschleunigen. Dazu soll ebenfalls beitragen, dass im Bayerischen Finanzausgleichsgesetz 2025 für die Härtefallförderung der Schwerpunkt zugunsten der Wasserversorgungsanlagen verändert werden soll. Dadurch können statt bisher 66 Millionen Euro im Jahr 2025 bis zu 99 Millionen Euro investiert werden. Der Nachtragshaushalt wird vom Bayerischen Landtag beschlossen.

Webcode

20250115_001

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