Bayern: Novelle des Wassergesetzes vom Landtag beschlossen
Der Bayerische Landtag hat im Dezember 2025 die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes verabschiedet. Damit wird unter anderem ein Wasserentnahmeentgelt („Wassercent“) von einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser eingeführt. Das entspricht nach Angaben des Landesumweltministeriums rund fünf Euro pro Kopf und Jahr. Die Einnahmen werden insgesamt auf rund 70 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Alle Wasserentnehmer zahlen aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Freibetrags erst ab der Menge, die 5000 Kubikmeter übersteigt. Bestimmte Wasserentnahmen sollen von der Abgabenpflicht ausgenommen werden. Der erste Erhebungszeitraum erstreckt sich vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Weiter wird festgelegt, dass die Wasserentnahmen zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen haben.
Im Bereich des Hochwasserschutzes gibt es ebenfalls weitreichende Veränderungen. Die Einordnung von Hochwasserschutzmaßnahmen als überragendes öffentliches Interesse sorge dafür, so der bayerische Umweltminister, dass der Schutz vor Hochwasser bei Planungen und Entscheidungen zukünftig Vorrang hat. Außerdem werden die Kommunen finanziell deutlich entlastet, indem das bisherige System der Beteiligtenleistungen im Hochwasserschutz geändert wird. Zukünftig sollen sich Kommunen grundsätzlich nur noch in Höhe von 20 Prozent der Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten beteiligen – bisher konnte die Beteiligung auf vertraglicher Basis bei bis zu 50 Prozent liegen. Im Vergleich zur bestehenden Praxis werden die Kommunen damit um knapp 19 Millionen Euro pro Jahr entlastet.
Um den Verwaltungsvollzug zu erleichtern, wird insbesondere ein bayernweites digitales Wasserbuch eingeführt. Das neue Bayerische Wassergesetz tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
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