Baden-Württemberg: Biberverordnung verabschiedet
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat sich auf eine Biberverordnung verständigt. Bei Konflikten mit dem Biber, die sich nicht durch andere zumutbare Alternativen lösen lassen, können Biber künftig leichter vergrämt und in schweren Fällen auch getötet werden. Die Biberpopulation in Baden-Württemberg wird auf rund 12 400 Tiere geschätzt. Das kommt Natur und Mensch zugute: Durch die Bautätigkeiten des Bibers entstehen vielfach naturnahe Gewässer. So schafft der Biber neue Lebensräume, von den zahlreiche andere Arten profitieren. Für diese Renaturierungen müssen keine Steuergelder ausgegeben werden. Aufgrund der teilweise hohen Population, gibt es aber auch Konflikte. Bei Verkehrsanlagen entstehen schnell Schäden, und Überflutungen können Unfälle verursachen. Trinkwasserbrunnen können verunreinigt, Kläranlagen in ihrer Leistung beeinträchtigt, Dämme in ihrer Standsicherheit gefährdet werden. Auch Schäden in der Landwirtschaft durch Überstauungen können empfindliche Verluste für betroffene Landwirte bedeuten.
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