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Baden-Württemberg: 85 Millionen Euro für Hochwasserschutz und Gewässerökologie an Gewässern erster Ordnung

Für Investitionen in den Hochwasserschutz und für gewässerökologische Maßnahmen an den Gewässern erster Ordnung stellt die Landesregierung von Baden-Württemberg den Landesbetrieben Gewässer bei den vier Regierungspräsidien im Land in diesem Jahr über 85 Millionen Euro bereit. Die Mittel stammen aus dem Wasserentnahme- und Wassernutzungsentgelt. Damit sind die Gelder zweckgebunden und müssen für wasserwirtschaftliche und gewässerökologische Belange verwendet werden.

Fast 60 Millionen Euro der Landesmittel, die nun den Landesbetrieben Gewässern zur Verfügung stehen, fließen in den Hochwasserschutz; etwa 40,1 Millionen Euro entfallen dabei auf die Maßnahmen des Integrierten Rheinprogramms – als bedeutendste Hochwasserschutzmaßnahme des Landes. Mit diesem Programm soll der vor dem Oberrheinausbau unterhalb der Staustufe Iffezheim vorhandene Hochwasserschutz wiederhergestellt werden. Bei der Finanzierung dieser Maßnahmen beteiligt sich neben dem Land auch der Bund. Um die landeseigenen Hochwasserschutzdämme zu ertüchtigen, stehen rund 2,8 Millionen Euro bereit. Zusätzlich wird mit rund 16,5 Millionen die Verbesserung des technischen Hochwasserschutzes für bestehende Siedlungsflächen angegangen. Dabei werden auch wasserbauliche Anlagen saniert, um deren Funktionsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, werden zur Revitalisierung der Gewässer rund 16,8 Millionen Euro eingesetzt. Weitere Mittel werden den Landesbetrieben Gewässer für die übrigen Fachaufgaben zur Verfügung gestellt: etwa, um Maschinen und Geräte zu beschaffen oder um in den Ausbau der landeseigenen Messstationen zu investieren.

Zusätzlich unterstützt das Land im Rahmen der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft auch Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung, für die die Kommunen zuständig sind. Dafür stellt das Umweltministerium in diesem Jahr Haushaltsmittel in Höhe von fast 52 Millionen Euro zur Verfügung.

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