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Ahr-Katastrophe: Früherer Landrat im Ermittlungsbericht belastet

Landrat a. D. Jürgen Pföhler, früher Landkreis Ahrweiler, soll im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 gravierend gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen haben. Zu diesem vorläufigen Ergebnis kommt ein Ermittlungsbericht, den der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling am 4. Juli 2025 dem Innenausschuss des Landtags vorgelegt hat. Die Unterlassungen und Verhaltensweisen vor, während und nach der Naturkatastrophe im Ahrtal werden hiernach als Verstoß gegen das Rechtmäßigkeitserfordernis, gegen die innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht sowie die im Beamtenstatusgesetz normierte Einsatzpflicht gewertet. Zum vorläufigen Ermittlungsergebnis wird der Landrat a. D. noch angehört. Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass vonseiten des Innenministeriums anschließend Disziplinarklage mit dem Ziel der Aberkennung der Ruhegehaltsansprüche zu erheben ist, so das Ministerium in einer Pressemitteilung. Daher sei beabsichtigt, als vorläufige Maßnahme ein Drittel des monatlichen Ruhegehaltes einzubehalten. Auch hierzu werde der Landrat a. D. angehört.

Im August 2021 hatte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier ein Disziplinarverfahren gegen den frühere Landrat eingeleitet, um zu prüfen, inwieweit im Kontext der Naturkatastrophe im Ahrtal gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen wurde. Dieses Verfahren wurde während der strafrechtlichen Untersuchungen entsprechend den Regelungen des Landesdisziplinargesetzes ausgesetzt, aber nach Einstellung der Ermittlungen im April 2024 offiziell wieder aufgenommen. Das Disziplinarverfahren hat zwischenzeitlich das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern und für Sport an sich gezogen.

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