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Änderungen beim Einsatz von Rodentiziden ab Juli 2026

Zum 1. Juli 2026 gibt es nach Mitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) Änderungen beim Einsatz von Rodentiziden in der aquatischen Umwelt:

Rodentizide mit Antikoagulanzien dürfen innerhalb eines Abstandes von fünf Metern zum Rand von oberirdischen Gewässern (zum Beispiel Flüssen, Kanälen, Bächen, Be- und Entwässerungsgräben, Seen, Teichen) sowie Küsten- und Meeresgewässern nur in manipulationssicheren Köderschutzstationen eingesetzt werden, die den Kontakt der Köder mit dem Wasser während der gesamten Bekämpfungsmaßnahme verhindern.

Rodentizide mit Antikoagulanzien dürfen innerhalb eines Abstandes von fünf Metern zu Wasserableitungssystemen im Außenbereich (zum Beispiel Entwässerungsrinnen, Schachtabdeckungen, Boden- und Straßenabläufe, Versickerungsschächte) nur in manipulationssicheren Köderschutzstationen verwendet werden, die den Kontakt der Köder mit dem Wasser während der gesamten Bekämpfungsmaßnahme verhindern.

Rodentizide mit Antikoagulanzien dürfen in der Kanalisation nur in Köderschutzstationen verwendet werden, die den Kontakt der Köder mit dem (Ab-)Wasser während der gesamten Bekämpfungsmaßnahme verhindern.

Webcode

20260311_002

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