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Änderung der VOB/A

Im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) erfolgte mit Durchführung des satzungsgemäßen Verfahrens die Änderung des ersten Abschnitts der VOB/A – § 3a – Zulässigkeitsvoraussetzungen. Diese sind im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 16.12.2025 B7). Ab dem 01.01.2026 werden die Wertgrenzen wie folgt angehoben:
•    Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf 150 000 Euro ohne Umsatzsteuer
•    Freihändige Vergaben auf 100 000 Euro ohne Umsatzsteuer
•    Direktaufträge auf 50 000 Euro ohne Umsatzsteuer.

Die differenzierende Dreiteilung der Wertgrenzen für unterschiedliche Gewerke für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb in § 3 a Absatz 2, Ziff. 1 VOB/A wird gestrichen.

Webcode

20251219_021