Die Abwasserwärmenutzung ist in einem Gesetz des Bundes erwähnt: Am 1. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz (Bundesgesetzblatt I, Nr. 394 vom 22. Dezember 2023) zusammen mit dem Gesetz für erneuerbares Heizen in Kraft getreten. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen. Erstmals sollen alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung bekommen, und auch Abwasser könnte dabei eine Rolle spielen. Die Länder werden mit dem Gesetz verpflichtet, sicherzustellen, dass Wärmepläne erstellt werden. In der Regel werden die Städte und Kommunen diese Aufgabe übernehmen. Im Wärmeplanungsgesetz heißt es: „Die planungsverantwortliche Stelle ist berechtigt … die folgenden Daten zu erheben: … 9. Informationen zu Kläranlagen, die für die Abwasserwärmenutzung relevant sind, mindestens die Kapazität in Einwohnergleichwerten, 10. Informationen zu Abwassernetzen mit einer Mindestnennweite von DN 800, a) zur Lage, die straßenbezogen zu benennen ist, b) zur Nennweite in Metern, die straßenbezogen anzugeben ist, c) zum Jahr der Inbetriebnahme, das straßenbezogen zu erfassen ist, und d) zum Trockenwetterabfluss“.
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20240124_003