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56 Anträge innerhalb eines Monats: Zwischenbilanz zum „Einfach-mal-machen-Gesetz“

Das Bayerische Modellregionengesetz zeigt schon kurz nach seinem Inkrafttreten erste Erfolge: Seit dem 16. Mai 2026 wurden bereits 56 Anträge von bayerischen Städten, Gemeinden, Landkreisen und einer Verwaltungsgemeinschaft eingereicht. Das Spektrum reicht dabei von Befreiungen von einzelnen Rechtsnormen bis hin zu umfangreichen Befreiungspaketen. Das teilt die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag Mitte Juni 2026 mit. Die Anträge würden nun durch das Innenministerium und die fachlich zuständigen Ressorts geprüft.

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