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Bundestag: Energieeffizienzgesetz beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 21. September 2023 das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen Dieses legt klare Energieeffizienzziele fest. Das Gesetz beinhaltet zudem konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen, und es definiert erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren. Die Ziele für 2030 entsprechen dabei den Vorgaben der Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland. Zur Umsetzung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Steigerung der Energieeffizienz von Bund und Ländern werden künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme eingeführt. Zudem sieht das EnEfG die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen vor mit dem Ziel, jährlich 2 Prozent Gesamtendenergieeinsparung zu erreichen. Über die dazu zu ergreifenden Maßnahmen entscheiden die öffentlichen Einrichtungen von Bund und Länder eigenständig. Abwärme aus Produktionsprozessen muss künftig möglichst vermieden werden. Soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, soll diese verwendet werden. Zudem werden Informationen über Abwärmepotenziale in Unternehmen auf einer neuen Plattform gebündelt und öffentlich zugänglich gemacht.

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20230925_003

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