Ennepetal überträgt das Kanalisationsnetz und die Gewässerunterhaltung auf den Ruhrverband
Der Ruhrverband hat die Unterhaltungspflicht für alle Gewässer auf dem Stadtgebiet im Einzugsgebiet der Ruhr von der Stadt Ennepetal (ca. 30 000 Einwohner) übernommen. Insgesamt ist der Ruhrverband ab dem 1. September 2023 für rund 84 Kilometer Fließgewässer, davon rund 23 Kilometer berichtspflichtige Gewässer gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie, unterhalts- und ausbaupflichtig. Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung stimmt der Ruhrverband eng mit der Stadt ab.
Die Aufgabenübernahme lässt Zuständigkeiten und Aufgaben betreffend den Hochwasserschutz, die nicht den Aufgaben der Gewässerunterhaltung und dem Gewässerausbau zuzuordnen sind, unberührt. Hierzu gehören insbesondere Zuständigkeiten im Katastrophenfall nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), Maßnahmen der (Sonder-) Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr sowie die allgemeine Sorgfaltspflicht nach dem Wasserhaushaltsgesetz.
Die Stadt Ennepetal hatte ihre Aufgaben der gemeindlichen Abwasserbeseitigung für den Betrieb ihres Kanalisationsnetzes gemäß Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen bereits zum 1. Mai auf den Ruhrverband übertragen. Mit der Übertragung der Aufgabe ging auch das wirtschaftliche Eigentum am Kanalnetz der Stadt Ennepetal auf den Ruhrverband über. Dafür zahlt der Verband der Stadt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von rund 103 Millionen Euro.
Die Gebührenhoheit und die Ausstellung der Gebührenbescheide verbleiben nach wie vor bei der Stadt. Darüber hinaus verbleibt auch die Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzepts und damit die Planungshoheit bei der Stadt.
Der Betrieb des rund 136 Kilometer langen Kanalnetzes und der 43 Sonderbauwerke (14 Pumpwerke, zwei Regenklärbecken, zwölf Regenrückhaltebecken, sieben Regenüberläufen, acht Versickerungsanlagen) wird in die vorhandenen Betriebsabläufe beim Ruhrverband integriert.
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