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Erlass zu Solaranlagen auf Grünland und Moorböden

Die Bundesnetzagentur hat zum 1. Juli 2023 die Anforderungen an besondere Solaranlagen auf Grünland und auf wiedervernässten Moorböden, die zuvor entwässert und landwirtschaftlich genutzt worden sind, festgelegt. Die Bundesnetzagentur hatte im Frühjahr eine Konsultation durchgeführt, in der 38 Stellungnahmen aus verschiedenen Bereichen eingegangen sind. Besondere Solaranlagen im Sinne dieser Festlegung sind Solaranlagen, die entweder auf Grünland bei gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung oder auf wiedervernässten Moorböden, die entwässert und landwirtschaftlich genutzt worden sind, errichtet und betrieben werden. Bei diesen besonderen Solaranlagen findet eine Doppelnutzung der Fläche bzw. die Wiedervernässung von klimarelevanten Moorböden am Installationsort statt. So sollen neue Ausbau-Potenziale erschlossen werden und zugleich klimarelevante Aspekte Berücksichtigung finden. Die Festlegung regelt Anforderungen an die jeweiligen Installationsorte und an Errichtungs- und Betriebsweise sowie Nachweise, die zu erbringen sind. Für besondere Solaranlagen auf wiedervernässten Moorböden bestimmt die Festlegung die bei der dauerhaften Wiedervernässung zu erreichenden Mindestwasserstände auf den Flächen. Es wird zudem geregelt, dass die Errichtung der besonderen Solaranlagen noch auf entwässertem Grund erfolgen kann. Die Festlegung regelt weiterhin, dass eine standortangepasste nasse landwirtschaftliche Nutzung der wiedervernässten Moorböden zulässig ist. Der Erlass wurde im Amtsblatt der Bundesnetzagentur, Nr. 12 vom 28. Juni 2023 veröffentlicht.

Webcode

20230719_001

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