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Renaturierung: EU-Parlament legt Position für Verhandlungen mit Rat fest

Das Europäische Parlament hat am 12. Juli seinen Standpunkt zum EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur angenommen. Die Abgeordneten unterstreichen, dass die Wiederherstellung der Ökosysteme der Schlüssel zur Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt ist und die Risiken für die Ernährungssicherheit verringert. Sie betonen, dass der Gesetzentwurf weder die Schaffung neuer Schutzgebiete in der EU vorschreibt noch den Ausbau erneuerbarer Energien behindert. Die Abgeordneten befürworten den Kommissionsvorschlag, bis 2030 Renaturierungsmaßnahmen für mindestens 20 Prozent aller Land- und Meeresflächen in der EU einzuführen. Das Parlament stellt fest, dass das Gesetz erst dann zur Anwendung kommen soll, wenn die Kommission Daten über die notwendigen Bedingungen zur Gewährleistung der langfristigen Ernährungssicherheit vorgelegt hat und wenn die EU-Länder die Fläche quantifiziert haben, die wiederhergestellt werden muss, um die Wiederherstellungsziele für jeden Lebensraumtyp zu erreichen. Das Parlament sieht auch die Möglichkeit vor, die Zielvorgaben bei außergewöhnlichen sozioökonomischen Auswirkungen zu verschieben. Das Parlament ist nun bereit, Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Form der Rechtsvorschriften aufzunehmen. Die Kommission hat am 22. Juni 2022 eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur vorgeschlagen, um zur langfristigen Erholung der geschädigten Natur in den Land- und Meeresgebieten der EU beizutragen und die Klima- und Biodiversitätsziele der EU zu erreichen. Nach Ansicht der Kommission würde das neue Gesetz erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringen, da jeder investierte Euro zu einem Nutzen von mindestens 8 Euro führen würde.

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20230712_006

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