Abschaffung des stromsteuerlichen Spitzenausgleichs beschlossen
Der stromsteuerliche Spitzenausgleich, der seit der ökologischen Steuerreform 1999 im Gesetz steht, soll ersatzlos gestrichen werden. Das sieht der Kabinettsentwurf des Bundeshaushalts 2024 vor, der am 5. Juli 2023 beschlossen wurde. Als Folge sieht der BDEW „enorme finanzielle Zusatzbelastungen für fast 9000 Unternehmen, darunter auch Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft. Sie müssten ab 2024 jedes Jahr zusätzliche Stromsteuern in Höhe von insgesamt 1,5 Milliarden Euro leisten.” Der deutsche Stromsteuersatz sei mindestens 20-mal höher als der EU-Mindeststeuersatz und liege damit auch deutlich über dem Stromsteuersatz anderer europäischer Länder, so der BDEW.
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