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Neue EU-Qualitätsstandards zur Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft in Kraft getreten

Am 26. Juni 2023 sind in den meisten Ländern der EU neue Anforderungen für die sichere Wiederverwendung von behandeltem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung in Kraft getreten - die so genannte Wasserwiederverwendungsverordnung. Die Verordnung legt gemeinsame Mindestanforderungen an die Wasserqualität fest. Angesichts der immer wiederkehrenden Dürreperioden sollen die neuen Vorschriften den Landwirten helfen, Zugang zu mehr sicheren Wasserquellen für die Bewässerung zu erhalten. Zudem sollen die Vorschriften die Transparenz erhöhen. Sie sollen auch dazu beitragen, die Wasserressourcen zu erhalten, die von den aquatischen und terrestrischen Ökosystemen benötigt werden. Die Vorschriften gelten nun in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme derjenigen, die von einer Opt-out-Klausel Gebrauch gemacht haben. In einigen EU-Mitgliedstaaten und in anderen Teilen der Welt wird die Wasserwiederverwendung bereits erfolgreich eingesetzt. Betrachtet man die gesamte EU, so werden hier nur 2,4 Prozent des gesamten behandelten kommunalen Abwassers wiedergewonnen und wiederverwendet. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten: In einigen Mitgliedstaaten werden bis zu 89 Prozent des behandelten Abwassers wiederverwendet. Die meisten Mitgliedstaaten verwenden nur sehr wenig oder gar kein Abwasser weiter. „Wasserwiederverwendung muss als Instrument flächendeckend für die Bewässerung zur Verfügung stehen, und das nicht nur in Krisenzeiten und nicht nur beschränkt auf die Landwirtschaft. Insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels muss die Wasserwiederverwendung fester Bestandteil der Bewässerung von landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie von Parks und Grünanlagen sein.” So kommentierte DWA-Präsident Uli Paetzel das Inkrafttreten der Verordnung. Die DWA begrüßt die Verordnung als wichtigen Baustein zur Anpassung an den Klimawandel in den Ländern der Europäischen Union und plädiert für die Nutzung von aufbereitetem und hygienisiertem Abwasser zur Bewässerung bundesweit. Denn auch im eigentlich wasserreichen Deutschland kommt es zumindest regional verstärkt zu langen Trockenphasen mit Wasserknappheit, Problemen bei der Bewässerung und sinkenden Grundwasserspiegeln. „Die Wasserwiederverwendung ist ein äußerst sinnvolles Instrument zur Erweiterung der Möglichkeiten. Die hygienischen Belange sind dabei selbstverständlich entsprechend der Vorgaben der WHO sicherzustellen”, betont Paetzel einen für die DWA besonders wichtigen Aspekt bei der Umsetzung der EU-Verordnung. „Das aufbereitete Wasser darf zudem nicht dort abgezweigt werden, wo es für die Wasserführung der Oberflächengewässer gebraucht wird. Dafür müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen Sorge tragen.” Die Europäische Union hat am 26. Juni 2020 die „Verordnung über die Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung (EU 2020/741)” verabschiedet. Am 26. Juni 2023 wird sie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union - und damit auch in Deutschland - ihre Gültigkeit erlangen. Die EU-Verordnung beschränkt sich aktuell im Wesentlichen auf die Wasserwiederverwendung zur Bewässerung in der Landwirtschaft. Sie schreibt diese nicht vor, sondern legt die Mindeststandards für die Nutzung zur Bewässerung fest. Die Bundesländer müssen nun entscheiden, ob und für welche Gebiete sie die Wasserwiederverwendung einführen möchten. Soweit die Länder die Wasserwiederverwendung ablehnen möchten, müssen sie sich auf einheitliche Kriterien für die Begründung gegenüber der Europäischen Kommission einigen. Über Vorgaben, die bei der Umsetzung der Verordnung über die Mindestanforderungen hinaus deutschlandweit gültig sein sollen, müssen sich die Länder mit dem Bund abstimmen. Gesetzliche Anpassungen könnten nötig werden, so das Umweltbundesamt in einer Mitteilung.

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20230628_007

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