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Rheinland-Pfalz plant Wasserentgelte auch für landwirtschaftlich Nutzung

Rheinland-Pfalz will die Wasserentnahmeentgelte zukünftig auch land- und forstwirtschaftlicher Nutzung erheben. Dies sieht ein entsprechender Gesetzentwurf vor. Grundsätzlich eingeführt hat Rheinland-Pfalz ein Wasserentnahmeentgelt bereits 2013. Damals wurden die Entnahmen von Grund- und Oberflächenwasser zur land- und forstwirtschaftlichen Bewässerung von der Entgeltpflicht ausgenommen. Infolge des Klimawandels und der zunehmenden Wasserknappheit ist es laut dem Landesumweltministerium allerdings erforderlich, weitergehende Maßnahmen zur Schonung der Ressource Wasser vorzunehmen. Mit der Gesetzesinitiative will das Land Anreize zu einer schonenden und effizienten Wassernutzung schaffen. Die Entnahmen aus dem Grundwasser und den oberirdischen Gewässern sollen künftig ebenfalls in die Entgeltpflicht einbezogen werden, um Abgabengerechtigkeit herzustellen und den Erfordernissen der Klimawandelfolgenanpassung gerecht zu werden. Im Einzelnen soll die Entgeltpflicht in Umsetzung der in der Koalitionsvereinbarung formulierten Ziele wie folgt ausgestaltet werden: Die Höhe des zu leistenden Entgelts soll sich grundsätzlich nach den allgemein geltenden Entgeltsätzen (das heißt 6 Cent pro Kubikmeter bei Grundwasser und 2,4 Cent pro Kubikmeter bei Oberflächenwasser) richten. Für Wasser und Bodenverbände soll ein um 50 Prozent reduzierter Entgeltsatz zum Tragen kommen, um den Vorteilen der verbandlich organisierten Entnahmen für die Gewässerbewirtschaftung und dem Verwaltungsvollzug Rechnung zu tragen. Durch eine Regelung zur Verrechnung von Investitionskosten für Einrichtungen zur digitalen Mengenerfassung (bis zu 75 Prozent in drei Jahren) soll ein Anreiz zur Anschaffung entsprechender Messgeräte gesetzt werden, die auch die Gewässerbewirtschaftung insgesamt erleichtern. Ergänzend soll die allgemeine Bagatellregelung zur Vereinheitlichung der Entgeltbefreiung so geändert werden, dass das Entgelt nur für die Entnahmen erhoben wird, die über der bereits geltenden Mengengrenze liegen (Freimenge). Nach groben Schätzungen wird die vorgesehene Einführung der Entgeltpflicht im Landeshaushalt zu jährlichen Netto-Einnahmen von 0,4 bis 0,8 Millionen Euro führen; etwa die Hälfte stammt von Wasser- und Bodenverbänden.

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20230605_001

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