Niedersachsen: Umweltministerium regelt Klimaschutz auf Deponien neu
Das Niedersächsische Umweltministerium hat gegenüber den öffentlich-rechtlichen Deponiebetreibern (Landkreise und bestimmte große Städte) Hinweise zur Umsetzung des Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) 10-1 „Deponiegas”, der sich auf die Deponieverordnung und korrespondierende technische Vorschriften stützt, herausgegeben. Die Deponieverordnung gewährt eine Frist von höchstens vier Jahren, um den sich weiter entwickelnden Stand der Technik umzusetzen. Um diese Frist einzuhalten, sollten die verantwortlichen Deponiebetreiber die erforderlichen Untersuchungen und Maßnahmen bei den Deponien jetzt einleiten. Zum 1. März 2026 sollen die Anforderungen des BQS 10-1 als Maßstab bei überwachungsbehördlichen Überprüfungen angewendet werden.
Nach wie vor fällt bei den Deponien oder Deponieabschnitten, auf denen früher Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Klärschlämme und ähnliche Abfälle abgelagert wurden, klimaschädliches Deponiegas in relevanten Mengen an. Die Methangasemissionen aus Deponien machen immer noch einen Anteil von 76 Prozent jener Treibhausgase aus, die bundesweit dem Sektor „Abfallwirtschaft und Sonstiges” zugeschrieben werden, so das Umweltministerium in einer Pressemitteilung.
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