Förderung für großtechnische Demonstrationsvorhaben
Das Bundesumweltministerium fördert Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen. Gefördert werden unter anderem auch Projekte in der Abwasserwasserbehandlung sowie in der Kreislaufwirtschaft, der Energie- und Ressourceneffizienz. Die Verfahren und Anlagen müssen über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen und müssen großtechnisch sein. Die entsprechende Richtlinie unter dem Namen Umweltinnovationsprogramm läuft bis zum 30. Juni 2024, eventuell auch bis maximal 31. Dezember 2026.
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