Umweltorganisationen erstreiten Beschluss gegen Oder-Ausbau in letzter Instanz
Das Oberste Verwaltungsgericht der Republik Polen hat die Genehmigung des Oder-Ausbaus vorläufig aufgehoben und damit den Beschluss des woiwodschaftlichen Verwaltungsgerichts in Warschau aufgrund der Klage der Umweltorganisationen DNR, NABU und BUND Brandenburg bestätigt. Der jetzige Gerichtsbeschluss sieht vor, dass der Bescheid des polnischen Generaldirektors für Umweltschutz vom 16. August 2022 nicht vollstreckt werden darf. Entsprechend darf auch bis zur Änderung des Umweltbescheids oder der Beendigung des Hauptsacheverfahrens nicht weiter ausgebaut werden, teilte der Deutsche Naturschutzring (DNR) mit. Der Beschluss beim Obersten Verwaltungsgericht der Republik Polen wurde von DNR, NABU und BUND Brandenburg erstritten, die Mitglieder des „Aktionsbündnis lebendige Oder” mehrerer deutscher Umwelt- und Naturschutzverbände sind. Die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts ist rechtskräftig. Die Entscheidung (Aktenzeichen III OZ 78/23) ist auch im Portal des Obersten Verwaltungsgerichts der Republik Polen abrufbar.
Auf Antrag des Investors Staatlicher Wasserwirtschaftsbetrieb Polnische Gewässer (Wody Polskie) vom 26. August 2022 wurde ein Verfahren gegen die Entscheidung des Generaldirektors für Umweltschutz vom 16. August 2022 eingeleitet. Deshalb wurde das gerichtliche Hauptsacheverfahren am 27. Dezember 2022 vom Woiwodschaftlichen Verwaltungsgericht in Warschau (IV SA/Wa 2239/22) ausgesetzt. Über den Antrag des Investors Wody Polskie auf Änderung des Umweltbescheids entscheidet derzeit der polnische Generaldirektor für Umweltschutz (DOOŒ-WDŒZOO.420.38.2022.aka.US.5).
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