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PFAS: Stadtwerke Rastatt und Stadt Bühl begründen ihre Klage gegen das Land

Die Stadtwerke Rastatt und die Stadt Bühl klagen vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen das Land Baden-Württemberg: Hintergrund ist die großflächige Belastung des Grundwassers in Mittelbaden mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). Die Substanzen sind giftig und bauen sich nicht ab. Die Klägerinnen streben deshalb an, die Grundwasserbelastung der Region in die vom Land erstellte Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans Oberrhein vom 20. Dezember 2021 und das daraus entwickelte Maßnahmenprogramm aufzunehmen. Damit verfolgen sie zwei Ziele: Es geht ihnen erstens um einen besseren Grundwasserschutz für die Zukunft, basierend auf einer integrierten Planung, und zweitens um eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Wassersanierung; die über Generationen hinweg erforderlich sein wird, um die Region weiterhin mit einwandfreiem Trinkwasser versorgen zu können. Vor Klageeinreichung hatten politische Vertreter der Region und die beiden Klägerinnen dieses dringende Anliegen bereits vielfach an das Land herangetragen; unter anderem mit einer im Juni 2021 vorgelegten Resolution an Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Alles ohne Erfolg, so die Klägerinnen. Auch im Verwaltungsverfahren vor Erlass des Bewirtschaftungsplanes hätte das Land kein Entgegenkommen gezeigt. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hingegen erklärte Ende Februar 2023, seit Bekanntwerden der großräumigen Verunreinigung finde ein regelmäßiger Austausch mit allen Verantwortlichen zu den verschiedenen Themen und Entwicklungen statt, der für das Land außerordentlich wichtig und konstruktiv sei. Zur Bewältigung der anfallenden Fragestellungen zu dieser großräumigen PFAS-Belastung und zur transparenten Information der Öffentlichkeit wurde im Landratsamt Rastatt eine Geschäftsstelle PFC sowie am Regierungspräsidium Karlsruhe eine Stabsstelle PFC eingerichtet, auf deren Internetseiten weitere Informationen zu diesem Schadensfall zu finden sind. Allein bei der Stadt Bühl belaufen sich nach Angaben die Klägerinnen die Kosten für Maßnahmen zur Entfernung von PFAS aus dem Grundwasser inzwischen auf rund 900 000 Euro. Bei den Stadtwerken Rastatt summieren sie sich mittlerweile auf rund acht Millionen Euro. Betroffen sei nun schon eine Grundwasseroberfläche von mehr als 58 Quadratkilometer; nach aktuellen Berechnungen seien das rund 170 Millionen Kubikmeter Grundwasser. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Jahr 2019 in zwei Entscheidungen ausgeführt, dass Wasserversorgungsunternehmen wie den beiden Klägerinnen im Fall von Verunreinigungen im Rohwasser ihrer Wasserwerke ein durchsetzbares Recht auf Berücksichtigung dieser Verunreinigungen in der Bewirtschaftungsplanung zusteht. Daraus und aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie den zu ihrer Umsetzung erlassenen Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes über die Gewässerbewirtschaftungsplanung leitet sich der von den Klägerinnen geltend gemachte Anspruch ab. Parallel zur Klage gegen das Land läuft ein Zivilprozess der Stadtwerke Rastatt gegen den mutmaßlichen Verursacher der PFC-Verunreinigung und eine Schadensersatzforderung der Gemeinde Hügelsheim. Auch sie ist ebenfalls seit Jahren anhängig.

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20230224_001

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