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Schleswig-Holstein: Prüfpflicht für private Abwasserleitungen gelockert

Mit einem Erlass des Umweltministeriums vom 30. November 2022 an die zuständigen Verwaltungen in Schleswig-Holstein wurde die flächendeckende Aufforderung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zur Dichtheitsprüfung ausgesetzt. Um Fragen rund um den Erlass zu beantworten, hat das Umweltministerium inzwischen Fragen und Antworten auf einer eigenen Website veröffentlicht. Die wichtigste Information vorab: Entgegen einiger Missverständnisse gilt die Pflicht zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung weiterhin. Jedoch muss eine Leitungssanierung nicht mehr bis zum 31. Dezember 2025 durch die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer erfolgen. Die Änderung wird vorgenommen, so das Ministerium, da die in Deutschland aktuell nur gering vorhandenen Kapazitäten im Bereich des Installateurwesens für die Instandhaltung des öffentlichen Kanalwesens zur Verfügung stehen sollen.

Webcode

20230216_006

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