UBA: Klimaverträgliche öffentliche Beschaffung noch am Anfang
Bei der klimaverträglichen öffentlichen Beschaffung stehe Deutschland zwar noch am Anfang. Dennoch seien große Schritte gemacht und eine jahrzehntelange Überzeugungsarbeit geleistet worden. Das sagte Jakob Gross, Leiter des Referates Z 1.5 „Administrative Vorhabenbetreuung, Zentrale Vergabestelle” beim Umweltbundesamt (UBA), während einer öffentlichen Sitzung des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung Mitte Januar 2023.
Es bestehe inzwischen Einigkeit darüber, dass die Politiken und gesellschaftspolitischen Ziele im Rahmen des Leistungs- und Bestimmungsrechts der öffentlichen Hand Eingang in Vergabeverfahren finden dürfen und unter der Prämisse des kohärenten Verwaltungshandelns beachtet werden müssen. „Keine ernstzunehmende Person spricht mehr von vergabefremden Kriterien”, sagte Gross.
Ausdrückliche Aufgabe des Umweltbundesamts sei es laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima), Treibhausgasemissionen für verschiedene Beschaffungsoptionen zu prognostizieren. Aktuell lägen die Daten nur für wenige Bereiche vor. Dies werde aber kontinuierlich ausgebaut.
Für die Bedarfsträger aber auch die mittleren und kleinen Vergabestellen wäre eine Konsolidierung und Zentralisierung der Normen zu begrüßen, so der UBA-Referatsleiter. Nachhaltigkeitsziele können seiner Aussage nach auf drei Wegen Eingang in die öffentliche Beschaffung finden: Bei der Definition der Eignung der Bieter, der Wertung der Angebote anhand von Nachhaltigkeitskriterien und bei der Festlegung der Anforderung an die Vertragserfüllung in der Leistungsbeschreibung.
Die gesamte öffentliche Hand müsse in die Umsetzung der Maßnahmen kommen, forderte Gross. Dazu brauche es eine Zentralisierung der Beschaffungsmaßnahmen. Das schiere Finanzvolumen der öffentlichen Hand könne hier einen Hebel darstellen.
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