UBA und weitere Behörden übermitteln Beschränkungsvorschlag für PFAS an Europäische Chemikalienagentur
Europäische Behörden, unter ihnen das Umweltbundesamt (UBA), haben am 13. Januar 2023 einen gemeinsamen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Bei dem Vorschlag handelt es sich um einen der umfangreichsten seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung in 2007. Für Deutschland haben neben dem UBA die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zusammen mit den niederländischen, dänischen, norwegischen und schwedischen Behörden den Vorschlag erarbeitet. Die offizielle Veröffentlichung des Vorschlages durch die ECHA ist für den 7. Februar 2023 vorgesehen.
Der Beschränkungsvorschlag der europäischen Behörden wurde unter REACH, der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, ausgearbeitet. Aufgrund von bislang nicht kontrollierten Risiken im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Verwendung von PFAS ist eine Maßnahme in der gesamten EU und dem europäischen Wirtschaftsraum erforderlich. In den vergangenen drei Jahren haben die Behörden der fünf Länder die PFAS, deren Verwendungen und die Risiken, die diese für Mensch und Umwelt darstellen, eingehend untersucht. Im Rahmen dessen wurden zwei öffentliche Konsultationen abgehalten, um von der Industrie Informationen zur Verwendung der Stoffe zu erhalten.
ECHAs wissenschaftliche Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) werden in ihren Sitzungen im März 2023 zunächst darüber beraten, ob der eingereichte Beschränkungsvorschlag den rechtlichen Anforderungen nach REACH entspricht. Danach werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Prüfung des Vorschlags beginnen.
Voraussichtlich am 22. März 2023 wird eine sechsmonatige öffentliche Konsultation starten. Eine Online-Informationsveranstaltung für Interessierte soll am 5. April 2023 stattfinden. Dort wird der Beschränkungsprozess erläutert und Hilfestellung zur Teilnahme an der Konsultation gegeben.
Die Stellungnahmen von RAC und SEAC sollen laut REACH-Verordnung innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden. Mit Blick auf die Komplexität und den Umfang des Beschränkungsvorschlages wird dies eine große Herausforderung für die Ausschüsse darstellen, so das UBA in einer Pressemitteilung. Sobald diese vorliegen, entscheidet die Europäische Kommission zusammen mit den EU-Mitgliedsstaaten über eine potentielle Beschränkung.
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