Wasserrechtliche Erlaubnis für LNG-Terminal Wilhelmshaven erteilt
Das LNG-Terminal in Wilhelmshaven hat Mitte Dezember die wasserrechtliche Hürde genommen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat dem Betreiber Uniper Global Commodities SE die hierfür erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in die Jade erteilt. Die Erlaubnis erfolge unter der Verpflichtung, hohe Umweltauflagen zu berücksichtigen, unterstreicht die Erlaubnisbehörde in einer Stellungnahme. Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren stand in den vergangenen Wochen vor allem wegen der beabsichtigten Einleitung von Abwasser im Fokus der Öffentlichkeit. Das Abwasser entsteht in der „FSRU” (Floating Storage and Regasification Unit) - einer schwimmenden Anlage zur Regasifizierung von Flüssiggas (LNG). Damit die Rohre sich nicht zusetzen, ist eine Biozid-Behandlung erforderlich. Dafür wird das im Meerwasser enthaltene Natriumchlorid (Salz) unter anderem zu „aktivem Chlor” (NaOCl, Natriumhypochlorit) umgewandelt, das dem Abwasser zugesetzt wird. Nach einer umfassenden und gründlichen Prüfung des Erlaubnisantrags und der hierzu zahlreich vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen sind die Fachleute aber zu dem Ergebnis gelangt, dass die beantragten Abwassereinleitungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Erlaubnis erteilt werden kann.
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