Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren beschlossen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich beschlossen. Denn die Beschleunigung von großen Infrastrukturprojekten ist eine wichtige Voraussetzung für die Modernisierung Deutschlands, für künftiges Wachstum und Wohlstand, so die Regierung in einer Pressemitteilung.
Dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich liegen drei Leitgedanken zugrunde: Planungsbeschleunigung, Rechtssicherheit sowie Normenklarheit. Ziel ist die bevorzugte Behandlung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben gegenüber anderen Verfahren. Der Gesetzentwurf stellt daneben sicher, dass die hohe Qualität verwaltungsgerichtlicher Verfahren aufrechterhalten wird.
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