Im Rahmen des Bibermanagements hat das Bayerische Umweltministerium den Fonds zum Ausgleich von durch Biber verursachten Schäden um 20 Prozent erhöht. Das sagte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber Anfang September in München. Für den Ausgleich von Schäden aus dem Jahr 2021 stehen somit insgesamt 660 000 Euro zur Verfügung.
Die Zuständigkeit für das Bibermanagement liegt bei den Kreisverwaltungsbehörden, die Entscheidungen zeitnah und vor Ort treffen können. Unterstützt werden diese von einer Bibermanagerin für Nord- und einen Bibermanager für Südbayern sowie rund 400 lokalen ehrenamtlichen, fachlich geschulten Biberberatern, die individuell vor Ort tätig sind. Vielfach können an die Situation angepasste Präventionsmaßnahmen Schäden verhindern. Ein Arbeitskreis des Obersten Naturschutzbeirats gibt zudem wichtige Hilfestellung bei der Lösung schwieriger Fallkonstellationen und der Weiterentwicklung des Managements.
Der Biber ist europa- und bundesrechtlich besonders und streng geschützt und hat sich wieder in ganz Bayern angesiedelt. Es ist nicht zulässig, Biber generell zu bejagen oder beispielsweise den Bestand auf eine feste Obergrenze zu regulieren. Lassen sich Konfliktfälle nicht anders lösen als durch eine Entnahme, sieht das Artenschutzrecht im Einzelfall hierfür Ausnahmen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der auf dem Bundesnaturschutzgesetz aufbauenden bayerischen Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung vor. Der bayerische Biberbestand wird derzeit auf rund 22 000 Tiere in etwa 6000 Revieren geschätzt.
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