Das Europäische Parlament und der Rat haben eine politische Einigung über die „Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen” (CER-Richtlinie) erzielt. Die neuen Vorschriften stärken die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen gegen Bedrohungen wie Naturgefahren, Terroranschläge oder einer Pandemie. Vorgeschlagen wurde die Richtlinie im Dezember 2021 von der EU-Kommission.
Vor dem Hintergrund einer immer komplexeren Risikolandschaft ersetzt die neue Richtlinie die europäische Richtlinie über kritische Infrastrukturen von 2008. Ein breiterer Anwendungsbereich soll es den Mitgliedstaaten und kritischen Einrichtungen ermöglichen, besser auf gegenseitige Abhängigkeiten und mögliche Kaskadeneffekte bei einem Zwischenfall einzugehen. Elf Sektoren werden abgedeckt: Energie, Verkehr, Banken, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastrukturen, öffentliche Verwaltung, Raumfahrt und Lebensmittel.
Kritische Einrichtungen müssen künftig ihre eigenen Risikobewertungen durchführen. Zudem müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um ihre Widerstandsfähigkeit zu verbessern und Vorfälle zu melden. Sie werden auch in der Lage sein, eine Überprüfung des Hintergrunds von Mitarbeitern in sensiblen Funktionen zu verlangen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die kritischen Stellen bei der Verbesserung ihrer Widerstandsfähigkeit unterstützen, zum Beispiel durch Anleitungen.
Die politische Einigung, die das Europäische Parlament und der Rat erzielt haben, muss noch von den Mitgesetzgebern formell genehmigt werden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt wird die Richtlinie 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen dann die Bestandteile der Richtlinie innerhalb von 21 Monaten in nationales Recht umsetzen.
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