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Bayern beharrt auf Nutzung kleiner Wasserkraft

Das bayerische Kabinett hat in einer Sitzung am 17. Mai 2022 noch einmal bekräftigt, dass man an der Nutzung der kleinen Wasserkraft festhalten will, und hat das auch im Bayerischen Energieplan, den der Ministerrat am 17. Mai beschlossen hat, festgeschrieben. Darin heißt es, in Bayern stammten bereits mehr als 52 Prozent der Stromerzeugung aus regenerativen Quellen. Mit 13,0 TWh und 11,1 TWh leisteten die Photovoltaik und die Wasserkraft den größten Beitrag, gefolgt von der Biomasse mit 10,1 TWh und der Windenergie mit 4,9 TWh. Bis 2030 solle die Stromerzeugung mit regenerativen Energien in Bayern verdoppelt werden. Die Wasserkraft gehöre traditionell fest zum bayerischen Energiemix. Dabei solle es auch in Zukunft bleiben. Die Staatsministerien für Wirtschaft und für Umwelt würden daher Ausbaumöglichkeiten der Wasserkraft an bestehenden Querbauwerken in ganz Bayern überprüfen. Grundlage sind dafür die vom Umweltministerium ermittelten 30 potenziellen Standorte für neue Anlagen an vorhandenen Querbauwerken. Ziel sei, mit diesen Standorten insgesamt ein zusätzliches Potential von 18 MW Leistung und rund 160 GWh Stromproduktion jährlich zu erschließen. Erneut appelliert Bayern an den Bund, um das gesamte Potential der Wasserkraft insgesamt noch besser auszuschöpfen, Rahmenbedingungen für die Wasserkraftnutzung zu verbessern.

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