Verursacherprinzip: Konsultation zu EU-Umwelthaftungsvorschriften
Wie können die geltenden Umwelthaftungsvorschriften, die auf dem Verursacherprinzip basieren, verbessert werden? Zu dieser Frage hat die EU-Kommission Mitte Mai eine öffentliche Konsultation gestartet. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Unternehmen und Behörden können bis zum 4. August ihre Meinung kundtun.
Im Rahmen der Evaluierung wird untersucht, wie die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften zur Vermeidung von Umweltverschmutzung durch die nationalen Behörden verbessert werden kann, um zur Verwirklichung des Null-Schadstoff-Ziels der EU beizutragen. Indem Unternehmen für Umweltschäden haftbar gemacht werden, sollen sie Anreize erhalten, die Umweltrisiken ihrer Tätigkeiten zu minimieren.
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