LNG-Terminal: Gesetz zur Beschleunigung in Schleswig-Holstein verabschiedet
Mit einer Änderung des Wassergesetzes will Schleswig-Holstein das Tempo beim Bau des ersten deutschen Flüssiggas-Terminals in Brunsbüttel erhöhen. Soweit es die Hafenanlagen betrifft, liegt die Gesetzgebungskompetenz beim Land. Vor diesem Hintergrund hat der Landtag Ende April 2022 kurz vor dem Ende der Wahlperiode noch schnell Änderungen am Landeswassergesetz beschlossen. Dadurch soll mit dem Bau des Hafens bereits begonnen werden können, selbst wenn ein Gericht noch über Anfechtungsklagen entscheiden müsste. Der Gesetzentwurf kam aus den Reihen des Parlaments, da Regierungsvorlagen länger dauern und damit die Verabschiedung noch in der sich dem Ende zuneigenden Wahlperiode vollzogen werden kann. Im Wirtschaftsausschuss zog Schleswig-Holsteins Wirtschafts-Staatssekretär Thilo Rohlfs den Vergleich mit dem in Brandenburg realisierten „Tesla-Modell”. So soll es jetzt auch in Schleswig-Holstein möglich gemacht werden, einzelne Bauabschnitte bereits während der Realisierung des Gesamtprojekts nach und nach zu genehmigen. Wie bei dem Werk des Automobilherstellers Tesla könnte das LNG-Terminal (Liquefied Natural Gas) im Idealfall wenige Tage nach seiner endgültigen Genehmigung in Betrieb gehen.
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