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Bayern: Zukunft des Walchensee-Systems wird rechtlich neu geordnet

Das Walchensee-System wird durch den Freistaat Bayern rechtlich neu geordnet. Ziel ist es, die Wasserkraftnutzung am Walchenseesystem zur Stromgewinnung nachhaltig abzusichern. Zugleich sollen die Bewirtschaftungsanforderungen für die Gewässer und die gewässerbegleitenden Ökosysteme gemäß der Wasserrahmenrichtlinie und der Natura2000-Verordnungen weiterentwickelt und verbessert werden. Ebenso sollen die Belange der Beteiligten vor Ort gewürdigt und eine kommunale Teilhabe angemessen gewährleistet werden. Der partizipative Prozess bezieht daher Kommunen, örtliche Mandatsträger, Verbände und Interessensvertretungen sowie den Wasserkraftbetreiber ein. Grundlage des weiteren Vorgehens ist eine umfassende rechtliche Überprüfung der bestehenden Genehmigungen zur Wasserkraftnutzung. Diese Prüfung hat ergeben, dass alle Bewilligungen zum Walchenseesystem einheitlich zum 30. September 2030 enden, da der Fristablauf mit Schreiben des Landratsamts Bad Tölz-Wolfratshausen vom 31. März 2020 fristgerecht angekündigt wurde. Der Fristablauf löst den sogenannten Heimfall der Kraftwerke Obernach und Niedernach mit den zugehörigen Überleitungsbauwerken zugunsten des Freistaates Bayern aus. Dabei handelt es sich um eine entschädigungspflichtige Eigentumsübertragung vom jetzigen Betreiber an den Freistaat Bayern. Das Umweltministerium wird gemeinsam mit der Finanz- und Wirtschaftsverwaltung mit der Uniper Kraftwerke GmbH ergebnisoffene Verhandlungen führen. Dabei steht sowohl eine Ablösung als auch eine entschädigungspflichtige Realisierung des Heimfallanspruches zur Disposition. Möglicherweise können so auch schon vor 2030 auf dem Vereinbarungsweg weitere Verbesserungen zum Wohl der Allgemeinheit erreicht werden, so das Landesumweltministerium. Am Walchenseekraftwerk mit der Überleitung der Isar am Krüner Wehr besteht dagegen kein Heimfallanspruch zugunsten des Freistaates Bayern. Das Walchenseekraftwerk und die Überleitung der Isar am Krüner Wehr verbleiben daher auch nach Ablauf der Bewilligungsfrist am 30. September 2030 im Eigentum der Uniper.

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20220228_008

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