In Nordrhein-Westfalen ist im Februar ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz ersetzt das bisherige Landesabfallgesetz. Bei öffentlichen Ausschreibungen müssen nun Nachhaltigkeitskriterien eingehalten werden, generell soll der Einsatz von Rezyklaten deutlich erhöht werden. Einige konkrete Änderungen: Im Tiefbau sind mineralische Ersatzbaustoffe gleichberechtigt mit Baustoffen, die auf der Basis von Primärrohstoffen hergestellt wurden, sofern diese Ersatzbaustoffe nach der Ersatzbaustoffverordnung verwendet werden können. Zusätzlich werden Anforderungen an die Vermeidung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen für alle am Bau Beteiligten im Landesabfallgesetz verankert. Bei größeren Vorhaben müssen zudem für anfallende Bau- und Abbruchabfälle Rückbau- und Entsorgungspläne erstellt werden.
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