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BDI will Genehmigungsverfahren beschleunigen - Auswirkungen auf das Wasserrecht

Um eine einfachere und schnellere Transformation der Industrie zur Erreichung der Klimaschutzziele zu ermöglichen, fordert der BDI Bundesverband der Deutschen Industrie deutlich beschleunigte Genehmigungsverfahren. Der sieben Punkte umfassende Forderungskatalog an die Bundesregierung spricht auch das bestehende Wasserrecht konkret an, der BDI fordert die Einführung eines Änderungstatbestands in § 8 Abs. 1a WHG. Laut BDI löst aktuell die Transformation von Bestandsstandorten immer auch Anpassungen bei wasserrechtlichen Benutzungen aus. Dieses gelte auch, wenn bei gleicher Wassermenge der Verwendungszweck der Entnahme erweitert wird. Da das WHG keinen unwesentlichen Änderungstatbestand kenne, steht die Praxis - einschließlich der Behörden - immer vor der Frage, ob nun ein komplett neues Erlaubnisverfahren durchzuführen ist und/oder wie dies ggf. effizienter geregelt werden kann. Es würde daher erheblich beschleunigend wirken und die Behörden entlasten, wenn auch im Wasserrecht ein Änderungstatbestand eingeführt und klargestellt wird, dass nicht jede unwesentliche Änderung oder Zweckerweiterung bestehender Erlaubnisse ein vollständiges Erlaubnisverfahren erfordert, betont der BDI in seinem Forderungspapier.

Webcode

20220215_001

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