Anzeige

Keine Fusion von ACO und BIRCO

Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme der Birco GmbH (Baden-Baden) durch die ACO Ahlmann SE & Co. KG (Büdelsdorf) untersagt. Beide Unternehmen sind insbesondere im Bereich der Linienentwässerung tätig. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts dazu am 14. Januar 2022: „Mit der Untersagung der Fusion von ACO und BIRCO wenden wir eine marktbeherrschende Stellung im Bereich von Entwässerungsrinnen ab. ACO ist bereits heute der führende Anbieter von Entwässerungsrinnen in Deutschland. Durch die Übernahme von BIRCO, der Nummer Drei des Marktes, würde das Unternehmen fast die Hälfte des Marktumsatzes auf sich vereinen. Für die Nachfrager, etwa beim privaten Hausbau, aber auch aus Gewerbe, Industrie und öffentlicher Hand, würde eine wichtige Ausweichalternative wegfallen. Zudem hätten es die deutlich kleineren Wettbewerber nach dem Zusammenschluss noch schwerer, bei Ausschreibungen berücksichtigt oder im Baustoffhandel auf Lager genommen zu werden. Unser Einschreiten stellt sicher, dass die Anbieter auch künftig im Wettbewerb nicht nachlassen können, zum Beispiel bei Preisen und der Qualität.” Das Marktvolumen im Bereich der Linienentwässerung in Deutschland im Jahr 2020 beziffert das Bundeskartell auf fast 200 Millionen Euro. ACO und Birco erreichen hier gemeinsame Marktanteile von 45-50 Prozent und würden damit eine marktbeherrschende Stellung einnehmen. Als zusammengeschlossene Einheit wären beide zusammen fast dreimal so groß wie die Nummer Zwei des Marktes, Hauraton. Weitere Wettbewerber wie Richard Brink, ANRIN, Rinninger oder MEA sind noch deutlich kleiner, und ausländische Anbieter haben nur marginale Anteile auf dem deutschen Markt. Selbst wenn man offene Entwässerungsrinnen in den Markt einbeziehen würde, läge der gemeinsame Marktanteil von ACO und Birco noch über 40 Prozent, so die Behörde. Gegen den Beschluss des Bundeskartellamts kann Beschwerde eingereicht werden, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte. Thomas Bendixen, Geschäftsführer der ACO Ahlmann SE & Co. KG, sagte hierzu, man werde die Beschlussfassung sorgfältig prüfen und danach über das weitere Vorgehen entscheiden.

Webcode

20220114_001

Zurück