EU-Kommission genehmigt Übernahme von Suez durch Veolia unter Auflagen
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Suez durch Veolia nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Genehmigung ergeht unter der Bedingung, dass Veolia seine Verpflichtungszusagen vollständig umsetzt.
Veolia und Suez konkurrieren in Teilen der von ihnen angebotenen Dienstleistungen. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form Anlass zu ernsthaften wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegeben hätte. Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, bot Veolia eine Reihe von Verpflichtungszusagen an, die Folgendes umfassen: Veräußerung fast aller Tätigkeiten von Suez auf den Märkten für übliche und regulierte Abfallbewirtschaftung und kommunales Wasser in Frankreich; Veräußerung fast aller Tätigkeiten von Veolia auf dem Markt für mobile Wasserdienstleistungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR); Veräußerung des größten Teils der Tätigkeiten von Veolia im französischen Marktsegment der Bewirtschaftung von industriellem Wasser und Veräußerung eines Teils des Geschäfts von Veolia und Suez bei der Deponierung gefährlicher Abfälle sowie der gesamten Tätigkeit von Suez auf dem Gebiet der Verbrennung und physikalisch-chemischen Behandlung gefährlicher Abfälle.
Veolia hat in Deutschland rund 12 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 300 Standorten und ist hier auch in der Wasserwirtschaft aktiv. Suez ist in Deutschland im Wesentlichen in der Abfallwirtschaft tätig und hat im Land etwa 1900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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