Anzeige

EU hindert Landwirte nicht an übermäßigem Wasserverbrauch

Die EU kann nicht sicherstellen, dass Landwirte Wasser nachhaltig nutzen. Das ist Fazit eines Ende September veröffentlichten Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofs. Für Bauern gebe es zu viele Ausnahmen von den Regeln der EU-Wasserpolitik, was den Bemühungen um eine vernünftige Wassernutzung im Wege stehe. Außerdem fördere und unterstütze die EU-Agrarpolitik allzu oft eher eine stärkere als eine effizientere Wassernutzung. Der Agrarsektor zeichnet für ein Viertel der gesamten in der EU entnommenen Wassermenge verantwortlich. Die Wasserrahmenrichtlinie enthalte Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht nachhaltigen Wassernutzung, heißt es im Prüfbericht. Die Mitgliedstaaten würden ihren Landwirten jedoch zahlreiche Ausnahmen gewähren und Wasserentnahmen genehmigen. Die Prüfer stellten fest, diese Ausnahmen würden Landwirten großzügig gewährt - selbst in Regionen, in denen Wassermangel herrsche. Gleichzeitig würden einige nationale Behörden nur selten Sanktionen gegen die illegale Wassernutzung verhängen. Die Prüfer weisen darauf hin, dass Landwirten oft nicht die tatsächliche Wassermenge in Rechnung gestellt werde. Im Rahmen der GAP sei die EU-Beihilfe für Landwirte zumeist nicht an Verpflichtungen zu einer effizienteren Wassernutzung geknüpft. Mit einigen Zahlungen würden wasserintensive Kulturen wie Reis, Schalenfrüchte, Obst und Gemüse ohne geografische Beschränkung unterstützt, und damit auch in Gebieten mit Wassermangel. Außerdem habe der sogenannte Cross-Compliance-Mechanismus der GAP (also die Bindung von Zahlungen an bestimmte Umweltauflagen) kaum Auswirkungen, stellen die Prüfer fest. Die Anforderungen würden nicht für alle Landwirte gelten, und die Mitgliedstaaten würden sowieso nicht genügend geeignete Kontrollen durchführen, um wirklich von Wasserverschwendung abzuschrecken. Download des Sonderberichts Nr. 20/2021 „Nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft: GAP-Mittel fördern eher eine stärkere als eine effizientere Wassernutzung”:

Webcode

20210928_003

Zurück