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Aufbauhilfegesetz 2021 verkündet
Das „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens ‚Aufbauhilfe 2021‘ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 - AufbhG 2021)” wurde verkündet: Bundesgesetzblatt I, Nr. 63 vom 14. September 2021, S. 4147-4154.Webcode
20210927_001
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