Der Bund unterstützt nach eigenen Angaben Länder und Kommunen bei der Vorbereitung auf mögliche Starkregenereignisse und beim Hochwasserschutz mit Konzepten, Empfehlungen und Förderungen. Die Umsetzung der nötigen Vorkehrungen liege jedoch in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen unter Berücksichtigung der örtlich spezifischen Risiken, heißt es in der Antwort (Bundestags-Drucksache 19/32014) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
Gemäß der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung seien für den Katastrophenschutz die Länder sowie die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden zuständig. Dies gelte unabhängig vom Ausmaß des Ereignisses und umfasse auch die Warnung der Bevölkerung vor Katastrophen. Der Bund könne lediglich etwa mit der Bundeswehr, der Bundespolizei und dem Technischen Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe auf Anforderung der vor Ort zuständigen Behörden unterstützen.
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