Schleswig-Holstein will Staatsvertrag zum Hochwasserschutz an der Elbe mit Bund und Ländern beitreten
Länderübergreifende Zusammenarbeit für einen besseren Schutz vor Hochwasser: Das Land Schleswig-Holstein will dem bereits bestehenden Staatsvertrag zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und dem Bund beitreten. Das hat das Kabinett Mitte August 2021 auf Vorschlag von Umweltminister Jan Philipp Albrecht beschlossen. Der Beitritt kann erfolgen, sobald der schleswig-holsteinische Landtag seine Zustimmung erteilt hat.
In dem Vertrag wird die Steuerung der Flutung der Rückhaltebecken (Polder) an der Havel im Fall eines Flusshochwassers geregelt. Die Flutung hat im Fall eines Hochwassers entscheidende Auswirkungen auf den Wasserstand der Elbe und damit auch auf Ortslagen wie Lauenburg und Geesthacht in Schleswig-Holstein, die vom Elbhochwasser regelmäßig besonders betroffen sind.
Der Vertrag regelt, wer über die Öffnung der Überschwemmungsflächen entscheidet und wie die Folgekosten verteilt werden. Für Schleswig-Holstein folgt aus dem vorgesehenen Beitritt zum neuen Staatsvertrag die Einräumung eines direkten Stimmrechtes für die Entscheidung über die Flutung. Für den Ausgleich von Folgeschäden wurde ein Verteilungsschlüssel vereinbart. Danach würde das Land 0,552 Prozent der im Hochwasserfall entstehenden Kosten tragen.
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