Studien aufgrund von Erfahrungen im Ausland zeigen nach Ansicht der Expertenkommission Fracking, dass sich die Umweltrisiken von Fracking durch eine angepasste Steuerung und Überwachung der Maßnahmen minimieren lassen. Allerdings seien dafür im Vorfeld ausführliche Erkundungen und eine gründliche Prüfung der Vulnerabilität der lokalen Schutzgüter erforderlich, heißt es im kürzlich vorgelegten Bericht 2021 der Expertenkommission Fracking (Bundestags-Drucksache 19/31490).
Fracking in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten bezeichnet eine Methode, mit der durch das Aufbrechen von Kiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein Erdgas oder Erdöl gewonnen wird. In Deutschland ist die kommerzielle Nutzung dieser Methode bisher verboten. Die sechsköpfige Expertenkommission hat laut Paragraf 13 des Wasserhaushaltsgesetzes die Aufgabe, über den Stand von Wissenschaft und Technik im Fracking zu berichten.
Nach Angaben der Kommission kann nun der Bundestag auf Grundlage des Berichts prüfen, ob das Verbot von Fracking angemessen ist. Dabei gibt die Kommission zu bedenken, dass sich seit ihrer Einsetzung im Jahr 2018 die klimapolitischen Rahmenbedingungen erheblich verändert hätten. Ob Fracking in unkonventionellen Lagerstätten angewandt werden solle, müsse deshalb „einem umfassenden politischen Abwägungs- und Entscheidungsprozess” unterzogen werden, bei dem neben klimapolitischen Aspekten auch gesellschaftliche, wirtschaftliche und gesundheitliche Belange betrachtet werden müssten.
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