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Mantelverordnung beschlossen – Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe festgelegt

Ersatzbaustoffe sollen künftig für Bauherrn attraktiver werden. So kommen weniger Primärbaustoffe zum Einsatz und natürliche Ressourcen werden geschont. Nachdem am 25. Juni 2021 auch der Bundesrat die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz beschlossen hat, gelten künftig deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter. Zum Schutz des Bodens und der Natur schafft die Mantelverordnung einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie zum Beispiel einstigen Kies- und Sandgruben. Die Mantelverordnung umfasst verschiedene Rechtstexte: eine neu eingeführte Ersatzbaustoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Außerdem werden die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung angepasst. Mineralische Abfälle sind der größte Abfallstrom in Deutschland: Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen an, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (zum Beispiel ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das sind etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. Nachdem die Mantelverordnung im Mai 2017 vom Bundeskabinett erstmals beschlossen worden war, hat der Bundesrat im November 2020 umfangreiche Maßgaben beschlossen, die von der Bundesregierung übernommen und weiterentwickelt wurden. Die abschließende Befassung der Mantelverordnung im Deutschen Bundestag fand am 10. Juni 2021 statt. Mit der Verabschiedung durch den Bundesrat kann die Mantelverordnung in Kraft treten. Dies passiert aber erst zwei Jahre nach ihrer Verkündung, sodass sich alle Betroffenen auf die neuen Regelungen einstellen können. Darüber hinaus sind Übergangsregelungen vorgesehen, unter anderem für bestehende Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen.

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20210625_003

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