Von den seit Januar erhöhten Fördersätzen für kleine Wasserkraft-Anlagen profitieren der Bundesregierung zufolge 6462 Anlagen. Das geht aus der Antwort (Bundestags-Drucksache 19/29169) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor. Die Bundesregierung verweist dabei auf Daten aus den Erneuerbare-Energien-Gesetz- (EEG-) Jahresabrechnungen von Übertragungsnetzbetreibern aus 2019. Konkret geht es um höhere Förderbeträge für Bestandsanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 500 Kilowatt, die im Zuge des EEG 2021 eingeführt worden waren. Die allermeisten dieser Anlagen finden sich in Bayern (3348), gefolgt von Baden-Württemberg (1306). Die Bundesregierung rechnet mit zusätzlichen Kosten („EEG-Differenzkosten”) von etwa 43,2 Millionen Euro pro Jahr.
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