Derzeit gibt es keine Diskussionen auf Ebene der Bundesländer über weitere Anpassungen landesrechtlicher Regelungen im Hinblick auf das Düngerecht. Das geht aus einer Antwort (Bundestags-Drucksache 19/28320) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag hervor. Des Weiteren wird darüber informiert, dass in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA) vom 3. November 2020 die Bundesregierung für die mit Nitrat belasteten Gebiete die fachlichen Vorgaben hinsichtlich der Messstellen und der Überprüfungen der Gebietsausweisungen mit Zustimmung des Bundesrates festgeschrieben habe. Für die eutrophierten Gebiete würden die vorhandenen rechtlichen Vorgaben nach der Wasserrahmenrichtlinie und der Oberflächengewässerverordnung Anwendung finden. Die Bundesländer hätten auf dieser Grundlage die Messstellen und die Messhäufigkeit festgelegt.
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