Um den geänderten Anforderungen der Europäischen Union an die Berichterstattung über Umweltthemen gerecht zu werden, soll das Umweltstatistikgesetz überarbeitet werden. Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze (Bundestags-Drucksache 19/28180) stand am 15. April 2021 auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums und wurde dann ohne Aussprache zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich auf die Abfallstatistik, die Statistiken zur Wasserwirtschaft und die umweltökonomische Gesamtrechnung. Nötig sind die Anpassungen, weil seit der letzten Änderung des Umweltstatistikgesetzes im Jahr 2017 neue Rechtsgrundlagen der EU in Kraft getreten sind, die von den Mitgliedsstaaten veränderte Datenlieferungen an die EU verlangen.
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